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Am 3. September hat die Walliser Regierung ihre Budgetprioritäten für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Der Staatsrat hebt darin die zusätzlichen Mittel für Bereiche mit stark steigenden Kosten hervor, namentlich Gesundheitswesen, Naturgefahren, Hoch- und Sonderschulen, Informatik und Digitalisierung. Ausserdem erinnert er daran, dass ab 2024 erhebliche finanzielle Mittel für das stark vom Arbeitskräftemangel betroffene Pflege- und Lehrpersonal bereitgestellt wurden.

Der Zentralverband der Magistraten, der Lehrerschaft und des Personals des Staates Wallis sowie des halbstaatlichen Sektors schätzt die Massnahmen des Staatsrats zugunsten dieser beiden Sektoren und deren Angestellten. Der Verband bedauert jedoch, dass die kritische Situation des Personals der Kantonsverwaltung sowie der Justiz- und Polizeidienste nicht berücksichtigt wird. Diese Fachleute im Dienste einer ständig wachsenden Bevölkerung – das Wallis registrierte im Jahr 2023 den grössten Bevölkerungsanstieg der Schweiz – müssen trotz stagnierender Personalressourcen einen qualitativ hochwertigen Service aufrechterhalten. Der ZMLP hat daher in einem formellen Antrag an den Staatsrat und die politischen Parteien betont, dass zusätzliche Stellen notwendig sind, um der Walliser Bevölkerung weiterhin ein angemessenes Dienstleistungsniveau bieten zu können.

Im Rahmen der angekündigten konkreten Sparmassnahmen verzichtet der Staat auf Neueinstellungen, stellt gewisse Effizienzinitiativen zurück und gewährt 2025 keine Lohnindexierung. Der ZMLP ist erstaunt und bedauert diese Entscheide, zumal der Staat bereits 2024 nicht den vollen Teuerungsausgleich auf die Löhne gewährt hatte und eine Differenz von 0,2 % übrig blieb. In dieser angespannten Situation, die sich durch einen Personalmangel in der Kantonsverwaltung und durch eine fehlende Anerkennung der vom ZMLP ausdrücklich vorgebrachten Bedürfnisse auszeichnet, wird der Staat Wallis seiner Rolle als attraktiver Arbeitgeber nicht gerecht. Der Verband hat den Staatsrat mehrmals an seine Pflicht als vorbildlicher Arbeitgeber erinnert, die gesetzlichen Bestimmungen über die Zuweisung angemessener Mittel und Ressourcen einzuhalten (vgl. Gesetz betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis, Art. 19a).

In einem derart komplexen finanziellen Umfeld ist es schwer nachvollziehbar, dass der Staat für das Jahr 2025 eine Steuerrevision für natürliche Personen plant, von der die Bevölkerung profitiert. Wie lässt sich ein solcher Entscheid rechtfertigen, wenn die Kantonsverwaltung unter Personalmangel leidet, was einen qualitativ hochwertigen Service für die Bevölkerung erschwert?

Nach einer eingehenden Analyse des Budgets 2025 hat der ZMLP gegenüber dem Staatsrat und den politischen Parteien seine Bedenken geäussert und zusätzliche Massnahmen zugunsten des Personals der Kantonsverwaltung gefordert. Die angespannte Situation bei einigen staatlichen Dienststellen ist unbedingt zu berücksichtigen, damit sich die Gesundheit der Mitarbeitenden und die Qualität der Dienstleistungen nicht verschlechtern.

Der ZMLP bleibt wachsam und wird weiterhin dafür sorgen, dass diese Aspekte bei künftigen Budgetbeschlüssen entsprechend berücksichtigt werden.